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   BFH, 03.04.2001 - VII R 6/00   

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https://dejure.org/2001,12937
BFH, 03.04.2001 - VII R 6/00 (https://dejure.org/2001,12937)
BFH, Entscheidung vom 03.04.2001 - VII R 6/00 (https://dejure.org/2001,12937)
BFH, Entscheidung vom 03. April 2001 - VII R 6/00 (https://dejure.org/2001,12937)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Gurken - Sammelzollanmeldung - Zollbetrag - Steueränderungsbescheid - Einfuhrpreis - Ermessen

  • Judicialis

    FGO § 120 Abs. 1 Satz 1; ; AO 1977 § 238

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Marktorganisation für Obst und Gemüse; Zoll für Gurken; Nacherhebung des Zolls

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    ZK Art 220, ZKDV Art 291, VO (EWG) Nr 3223/94 Art 5, VO (EWG) Nr 3223/94 Art 7, VO (EWG) Nr 553/95
    Abgabenbegünstigung; Pauschaler Einfuhrwert; Spezifischer Zollsatz; Zollwert

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BFH, 03.04.2001 - VII R 6/00
    Der Senat hält es nicht für erforderlich, in dieser Sache eine Vorabentscheidung des EuGH nach Art. 234 Abs. 3 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft i.d.F. des Vertrages von Amsterdam vom 2. Oktober 1997 (ABlEG 1997 Nr. C 340/1, 1999 Nr. L 114/56) einzuholen, weil sich nach den vorstehenden Ausführungen keine vernünftige Zweifelsfrage hinsichtlich der Auslegung der betreffenden Gemeinschaftsvorschriften in dem Sinne ergibt, dass mehrere Auslegungsmöglichkeiten denkbar wären (EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81, EuGHE 1982, 3415-3442, und Senatsurteil vom 23. Oktober 1985 VII R 107/81, BFHE 145, 266).
  • EuGH, 22.10.1987 - 314/85

    Foto-Frost / Hauptzollamt Lübeck-Ost

    Auszug aus BFH, 03.04.2001 - VII R 6/00
    Aus dem von der Klägerin genannten Urteil des EuGH vom 22. Oktober 1987 Rs. 314/85 (EuGHE 1987, 4225, 4232 Rdnr. 24) lässt sich nichts Gegenteiliges entnehmen.
  • BFH, 12.10.1999 - VII R 6/99

    Nacherhebung von Zoll beim Widerruf von Ursprungszeugnissen zur Erlangung einer

    Auszug aus BFH, 03.04.2001 - VII R 6/00
    Die kritiklose Entgegennahme der Selbstberechnung stellt aber als solche noch kein Verhalten dar, das auf einen aktiven, nach außen wirkenden, Vertrauen begründenden Irrtum der Abrechnungszollstelle (vgl. zu der Voraussetzung eines aktiven Irrtums st. Rspr. des Senats im Anschluss an die Rspr. des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften --EuGH--: Senatsurteil vom 12. Oktober 1999 VII R 6/99, BFH/NV 2000, 294, m.w.N.) schließen lässt (vgl. Witte/Alexander, Zollkodex, 2. Aufl., Art. 220 Rz. 17).
  • BFH, 23.10.1985 - VII R 107/81
    Auszug aus BFH, 03.04.2001 - VII R 6/00
    Der Senat hält es nicht für erforderlich, in dieser Sache eine Vorabentscheidung des EuGH nach Art. 234 Abs. 3 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft i.d.F. des Vertrages von Amsterdam vom 2. Oktober 1997 (ABlEG 1997 Nr. C 340/1, 1999 Nr. L 114/56) einzuholen, weil sich nach den vorstehenden Ausführungen keine vernünftige Zweifelsfrage hinsichtlich der Auslegung der betreffenden Gemeinschaftsvorschriften in dem Sinne ergibt, dass mehrere Auslegungsmöglichkeiten denkbar wären (EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81, EuGHE 1982, 3415-3442, und Senatsurteil vom 23. Oktober 1985 VII R 107/81, BFHE 145, 266).
  • FG Hamburg, 11.09.2002 - IV 61/99

    Irrtum des Antragstellers betreffs Bestehen einer Kontingentsregelung

    In der Entgegennahme der Selbstberechnungen, die bis zur Nacherhebung nicht von den Zollbehörden durch eine andere Festsetzung aufgehoben oder geändert werden, liegt grundsätzlich kein Verhalten, das einen aktiven, einen Vertrauensschutz des Zollschuldners begründenden Irrtum darstellen kann (vgl. Alexander, in: Witte, Zollkodex, 2. Auflage, Art. 220, Rdnr. 17; BFH, Urteil vom 3.4.2001 - VII R 6/00 -, juris).
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